Ausgabe Nr. 6
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Waren und Leistungen
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Waren und Leistungen von
Ecol Sp. z o.o
Ecol Sp. z o.o
§1 Allgemeine Bestimmungen.
Die vorliegende Einkaufsbedingungen der Waren und Leistungen gelten als integrierter Teil für alle von Ecol Sp. z o.o. abgeschlossene Aufträge, essei denn, diese Bedingungen wurden eindeutig von beide Seiten der Aufträgenausgeschlossen.
1. Die verwendete weiter in den vorliegenden Einkaufsbedingungen (OWZTiU) Bestimmungen bedeuten:
1.1 Waren – bedeuten alle Gegenstände, Rechte oder andere Güter werdende Gegenstand der Bestellung von Ecol Sp.z o.o. oder Gegenstand desschriftlich abgeschlossenen Vertrages.
1.2 Dienstleistungen – bedeuten aller Art Leistungen, die nicht als Waren gelten, erbrachte zugunsten Ecol Sp. o.o. durch den Lieferanten.
1.3 Lieferant – bedeutet natürliche Person, juristische Person oder Gesellschaft ohne Rechtsfähigkeit, und jeder andere Unternehmer, mit welchem Firma Ecol Sp. z o.o. den Liefer- oder Verkaufsvertrag der Waren abgeschlossen hat, und auch den Vertrag für die Erbringung von Leistungen zugunsten Ecol Sp. z o.o., als auch anderen Vertrag ähnlicher Art;
1.4 Vertrag – bedeutet einen Liefervertrag, Verkaufsvertrag, und auch den Vertrag für die Leistungen zugunsten Ecol Sp. z o.o., als auch einen anderen Vertrag ähnlicher Art.
1.5 Bestellung – Bestätigung des Abschließens des Vertrages aufgegebene dem Lieferant durch Ecol Sp. z o.o., gemäss dem Muster, die als Anlage Nr 1 zu den vorhandenen Einkaufsbedingungen (OWZTiU) gilt.
1.6 Kaufpreis- der Wert ausgeübter im Geld, den Firma Ecol Sp. z o.o. dem Lieferant gemäss der Bestellung und Bestimmungen der vorliegenden Einkaufsbedingungen verpflichtet für die Waren und Leistungen (OWZTiU) zu zahlen ist; im Preis sind keine Steuer beinhalten, wenn aufgrund von anwendbaren Gesetzvorschriften
Verkauf/Lieferung von Waren/Leistungen unterliegt der Belastung mit Mehrwehrsteuer.
§2 Anwendung.
2.1 Die vorliegende Einkaufsbedingungen (OWZTiU) finden ihre Anwendung für alle Liefer- oder Verkaufsverträge der Waren, als auch für die Aufträge über Erbringung von Leistungen zugunsten der Firma Ecol Sp. z o.o. und gelten als integrierter Teil für jede abgelegte dem Lieferant von Ecol Sp. z o.o. Bestellung, sofern keinen eigenständigen schriftlichen Vertrag abgeschlossen wurde.
2.2 Die OWZTiU werden verwendet bei den schriftlich abgeschlossenen Verträgen, in dem nicht in den Verträgen geregeltem Bereich, es sei denn, die schriftlich festgestellte Vertragsbestimmungen eindeutig sämtliche oder nur einige Bestimmungen von OWZTiU ausschliessen.
2.3 Art von Waren, die sind zu liefern, ihre Menge, Preis und verlangte Spezifikationen, sowie Art von Leistungen, die zugunsten von Ecol Sp. z o.o. geleistet sein sollen, und ihre Preise sowie verlangte Spezifikationen sind in der Bestellung und/oder in jeglicher anderen Dokumentation in Papierform, die Firma Ecol Sp. z o.o. dem Lieferant zugänglich machen wird, festgelegt. Bestellung und andere Dokumenten sollen die in den Verhandlungen zwischen beiden Seiten vereinbarten zwecks Abschließens des Vertrages und der Erstellung der Bestellung Bestimmungen, berücksichtigen.
§3 Bestellung.
3.1 Bestellungen von der Firma Ecol Sp. z o.o. sind in der schriftlichen Form zu erstellen, aufgrund des Angebotes und Informationen veröffentlichten durch den Lieferant vor der Erstellung der Bestellung. Die Bestellung
berücksichtigt Bedürfnisse der Firma Ecol Sp. z o.o. im Bereich von Waren und Leistungen und soll die Vereinbarungen mit dem Lieferant enthalten.
3.2 Die Bestellung von der Firma Ecol Sp. z o.o. kann auch in der elektronischer Form erstellt werden, insbesondere mittels elektronischer Post oder per Fax. Zugleich die erstellte in elektronischer Form Bestellung soll durch die Übersendung an den Lieferant in der Papierform bestätigt werden.
3.3 Die Annahme zur Abwicklung jeder Bestellung soll schriftlich durch den Lieferant innerhalb von drei Tagen vom Erhalt bestätigt werden. Als schriftliche Bestätigung wird anerkannt übersandt durch den Lieferant an die Firma Ecol Sp. z o.o. ein Dokument in Papierform, Fax oder E-Mail. Die unterschriebene Bestellung bedeutet die Annahme der vorliegenden OWZTiU und Annahme der Bestellung zur Abwicklung. Keine schriftliche Bestätigung seitens Lieferant in der vorgeschrieben Zeitspanne, wird von der Firma Ecol Sp. z o.o. als Annahme vom Lieferant der Bestellung für Abwicklung gemäss den Bedingungen und Terminen
festgestellten in der Bestellung und übereinstimmend mit den Einkaufsbedingungen (OWZTiU).
3.4 Die Bestellung kann durch den Lieferant ausschliesslich uneingeschränkt akzeptiert und bestätigt werden. Alle Bedingungen oder Entscheidungen bestimmte durch den Lieferant in der Bestätigung der Bestellung, die ändern, ergänzen oder auf anderer Art und Weise unterscheiden sich von den Bedingungen bestimmten in der Bestellung und vorliegenden Einkaufsbedingungen (OWZTiU)sind nichtzulässig, und werden betrachtet als nicht reserviert, und der Vertrag wird betrachtet als abgeschlossener auf den festgelegten in der Bestellung von Ecol Sp. z o.o. Bedingungen.
3.5 Ecol Sp. z o.o. vorbehaltet für sich das Recht, die Bedingungen der Bestellung während der Abwicklung zu ändern. Der Lieferant wird die besten Anstrengungen zwecks Wiedergutmachung solcher Anforderung vornehmen, jedoch er ist verpflichtet über die Probleme oder Hindernisse bei der Abwicklung geänderter Bestellung unverzüglich die Firma Ecol Sp. z o.o. in Kenntnis setzen. Die beide Seiten gemeinsam vereinbaren alle Änderungen des Kaufpreises, sofern diese gelten als Ergebnis solcher Änderung der Bestellung.
3.6 Änderungen der Bestellung durch den Lieferant während ihrer Abwicklung verlangen vorheriger schriftlichen Zustimmung der Firma Ecol Sp. z o.o. Diese Zustimmung von Ecol sp. z o.o. kann dem Lieferant elektronisch übermittelt werden.
3.7 Basierend auf dem Vertrag der Lieferant wird neue Waren liefern. Für neue Waren werden nur nicht verwendete Waren betrachtet, die nichtfrüher als 24 Monaten vor dem Lieferdatum erzeugt worden sind.
§4 Kaufpreis und Zahlungsbedingungen.
4.1 Sofern nicht anders vereinbart, der Kaufpreis benannt in der Bestellung beinhaltet die Verpackungskosten, sämtliche Steuern (außer Mehrwertsteuer, soweit zutreffend), Zusatzkosten, Zollgebühre, Frachtkosten (gemäss vereinbarte Lieferbedingungen) und andere sämtliche Gebühren, die gelten für die Waren- / Leistungslieferung. Der Kaufpreis deckt auch Kosten von sämtlichen zusätzlichen Leistungen verbundenen mit der Warenlieferung und erbrachten durch den Lieferant Leistungen auf der Basis der Bestellung, insbesondere Transportkosten, Installierung, Montage, Inbetriebnahme, technischer Unterstützung und Schulung.
4.2 Zahlungsbedingungen, darunter auch Zahlungsziele sind in der Bestellung enthalten.
4.3 Zahlungstermin wird vom Datum des Empfanges vom Ecol Sp. z o.o. der gerecht ausgestellten Rechnung, und im Falle falsch ausgestellten Rechnungen, den Termin wird vom Datum des Empfanges vom Ecol Sp. z o.o. der korrigierten Rechnungen mit dem zugerechneten Mehrwehrsteuer und wird entsprechend um die Zeit dieser Verlängerung verschoben.
4.4 Der Lieferant wird seine Rechnung auf der Basis des Dokuments wie im § 5 pkt 5.5 unten dargestellt ist, erstellen.
4.5 Voraussetzung für die Genehmigung der Rechnung als korrekt und die Bereitstellung zur Zahlung ist die Angabe des PKWiU-Codes (polnische Klassifikation von Waren und Dienstleistungen) oder des KN-Codes (Kombinierte Nomenklatur) der Waren oder Dienstleistungen, die Gegenstand der Bestellung sind.
§5 Lieferung und Liefertermin.
5.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, der Liefertermin von Waren/Leistungen ist in der Bestellung festgestellt. Soweit zu keiner Änderung der Bestellung gemäss § 3 wie oben gelangt, der festgelegte in der Bestellung Liefertermin von Waren/Leistungen ist als endgültigen zu betrachten und der Lieferant ist ausschliesslich verantwortlich für die Verspätung bei der Abwicklung der Bestellung. Die Verantwortlichkeit des Lieferanten umfasst sämtliche getragene vom Ecol Sp. z o.o. Verluste, als auch alle entgangene vom Ecol Sp. z o.o. Gewinne, die mit der Verspätung, wie es im vorangehendem Satz festgestellt wird.
5.2 Die Verantwortlichkeit des Lieferanten für die Schäden, die im vorangehendem Satz die Rede ist keinesfalls
befreit den Lieferant von der Pflicht der Lieferung von Waren /Leistungen. Der Lieferant hat unverzüglich die Firma Ecol Sp. z o.o. über jeglichen Umständen, die den Einfluss auf die Verspätung von Waren/Leistungen haben, zu informieren.
5.3 Gleichzeitig mit der Lieferung von Waren/Leistungen, der Lieferantsoll auch sämtliche, erforderliche für die Waren und Leistungen, technischeDokumentation und Atteste beistellen, laut die geltende gesetzliche Vorschriften und/oder andere festgelegte in der Bestellung Dokumente. Nichterfüllung der Verpflichtung, über
welche im vorangehendem Satz gesprochen wird, ist gleichbedeutend mit der Verspätung in der Ausführung der Verpflichtungen durch den Lieferant, was zur Folge hat die Möglichkeit der Abtretung vom Auftrag für die Lieferung/Leistung, zu welcher Verpflichtung in diesem Punkt verstosst wurde, ohne einen zusätzlichen Termin festzusetzen. Im beschriebenen in den vorangehenden Sätzen Falle Firma Ecol Sp. z o.o. ist berechtigt innerhalb von 14 Tage, gerechnet vom Zeitpunkt der Nichterfüllung der Verpflichtungen in diesem Punkt, vom Auftrag abzutreten.
5.4 Die bestellten Waren werden zu Ecol Sp.z o.o. oder zu anderem, festgelegten in der Bestellung bzw. schriftlich vereinbarten zwischen Ecol Sp. z o.o. und dem Lieferant Ort, geliefert. Die Entladung der Waren ist ausschliesslich erst nach vorheriger Erstellung einer Zustimmung seitens angezeigten durch die Firma Ecol Sp. z o.o. Personen und auf der angezeigten von diesen Personen Stelle.
5.5 Die Prüfung der Erfüllung von Leistungen und Abnahme von Waren wird durch den Mittarbeiter von Firma Ecol Sp. z o.o. bzw. von benannten von dieser Firma einen Beauftragte geleistet. Als Dokument, das bestätigt die Erfüllung der Lieferung oder Leistung kann insbesondere Lieferschein, Ausgabedokument z.B. WZ, Frachtbrief, Abnahmeprotokoll sein.
5.6 Mittarbeiter des Lieferanten, der die Lieferung von Waren/Erbringung von Leistungen ausführt ist ein Vertreter des Lieferanten, der zur Absichtserklärung und Empfangen von Erklärung verbunden mit der Ausführung des Vertrages in Name des Lieferanten bevollmächtigt ist.
5.7 Im Falle, wenn die Lieferung von Waren/Erbringung von Leistungen soll etappenweise erfolgen, die Termine und jeweilige Stellen bei der Abwicklung von den bestimmten Teilen von Lieferung der Waren / Erbringung von Leistungen und Warenmenge werden schriftlich bestimmt in der Bestellung oder vereinbart mit der Firma Ecol Sp. z o.o. Es ist ach zulässig, die Vereinbarung mittels elektronischer Post durchzuführen.
5.8 Falls, wenn die gelieferte Waren/erbrachte Leistungen sind mit den Mängel, Fehlern behaftet oder die festgestellte gemäss § 2 pkt 2.3 Anforderungen sind nicht erfüllt, dann Firma Ecol Sp. z o.o. nach eigener Entscheidung ist zur Ablehnung der sämtlicher Lieferung oder eines Teils der Lieferung und zur Bestimmung
dem Lieferant eine zusätzliche Frist dem Lieferant für die Lieferung der Waren /Erbringung von Leistungen ohne Mängel und entsprechenden den Anforderungen bestimmten gemäss § 2 pkt 2.3. Abnahmekosten von mängelhaften Waren /Leistung und erneuter Lieferung der Waren/Erbringung von Leistungen trägt der Lieferant.
5.9 Soweit nicht anders vereinbart, die Vorteile und ein Risiko des zufälligen Verlustes oder Beschädigung der Waren/Erbringung von Leistungen gehen auf die Firma Ecol Sp. z o.o. über im Moment der Bestätigung der Ausgabe der Waren/Erbringung von Leistungen mittels eines Dokumentes, gemäss den festgelegten in der Bestellung Bedingungen.
5.10 Aufgrund des Vertrages, der Lieferant ist verpflichtet dem Abnehmer die Waren ausgeben und übertragen das Eigentum auf den Abnehmer oder Leistungen ausführen, und der Abnehmer ist verpflichtet die Waren abzunehmen und dem Lieferant den Kaufpreis zu zahlen oder erstatten den Wert von Leistungen.
§6 Gewährleistung.
6.1 Abwicklung der Bestellung hat zur Folge die Erteilung durch den Lieferant einer Garantie und Bürgschaft für die gelieferte Waren/erbrachte Leistungen für den festgestellten in der Bestellung Zeitraum.
6.2 Garantiezeitraum beginnt und dauert bis zu den festgestellten in der Bestellung Fristen, und im Falle keiner Anweisung dieser Art, seit dem Zeitpunkt bestimmt gemäss § 5 pkt 5.9. Wenn in der Bestellung die Garantiezeit ist nicht bestimmt, dann diese Frist beträgt 2 Jahren für die gelieferte Waren, jedoch nicht kürzer als die erteilte durch den Hersteller Garantizeit und 2 Jahren für die erbrachte Leistungen.
6.3 Ecol Sp. z o.o. wird den Lieferant über die festgestellten Mängel und Fehlern von gelieferten Waren/erbrachten Leistungen ins Kenntnissetzen. Die festgestellten bei der Abnahme und in der Garantiezeit Mängel der Lieferant wird in dem Zeitraum von max. 7 Tagen, es sei denn, der Lieferant einen anderen Termin
für die Beseitigung von Mängel und Fehlern mit der Firma Ecol Sp. z o.o vereinbart.
6.4 Ecol Sp. z o.o vorbehält sich das Recht, auf die Kosten des Lieferanten alle fehlerhafte Waren/Leistungen zurück zu liefern bzw. verlangen ihren Austausch bzw. ihrer Reparatur. Der Lieferant vornimmt auf seine Kosten und mit der erforderlichen Sorgfältigkeit alle notwendige Maßnahmen zwecks der Sicherung des Austausches oder Reparatur der fehlerhaften Waren.
6.5 Im Falle Nichtbeseitigung durch den Lieferant in der gesetzten Frist der angemeldeten Mängel oder Fehlern, Firma Ecol Sp. z o.o. kann die Mängel und Fehlern auf die Kosten und Risiko des Lieferanten beseitigen. Das Obengenannte berührt nicht die Berechtigung der Firma Ecol Sp. z o.o. zur Vertragsstrafen, ergänzender Entschädigung und Zahlungseinstellung von Rechnungen des Lieferanten, sowie befreit nicht den Lieferant von der Verantwortung von der Garantieverpflichtungen.
6.6 Der Lieferantstellt der Firma Ecol Sp. z o.o. spätestenszum Liefertag der Waren/Erbringung der Leistung, die Garantie in einer Papierform bei.
6.7 Unabhängig von der Berechtigung zur Garantiehaftung der Lieferant trägt gegenüber des Bestellers volle Verantwortlichkeit wegen Gewährleistungshaftung gemäs den Vorschriften von Bürgerliches Gesetzbuch.
6.8 Der Transport oder Übersendung der Waren, was mit der Abwicklung durch Ecol Sp. z.o.o ihrer Garantieberechtigung verbunden ist, werden durch den Lieferant und auf seine Kosten durchgeführt.
§7 Vertragsstrafen.
7.1 Es wird eine Verantwortlichkeit für die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung der Bestellung in der Form der Vertragsstrafen in den folgenden Fällen und Höhen wie unten festgestellt: Der Lieferant wird der Firma Ecol Sp. z o.o. folgende Vertragsstrafen zahlen:
7.1.1 Für die Abtretung von der Abwicklung der angenommenen Bestellung, sowohl im Ganze als auch des Teil der Bestellung, und nicht durchgeführten aus den abhängigen vom Lieferant oder nicht durchgeführten aus den unabhängigen vom Ecol Sp.z o.o.Gründen – in der Höhe von 20% des Bruttowertes dersämtlichen Bestellung;
7.1.2 Für die Verspätung bei der Lieferung von Waren/Erbringung von Leistungen in der Höhe von 1% des Bestellwertes, für jeden Tag der Verspätung, es gilt auch für Zwischenfristen (im Falle der Abwicklung von
Bestellung in Teilen);
7.1.3 Für die Verspätung bei der Beseitigung der festgestellten bei der Abnahme oder in der Garantiezeit und Bürgschaft Mängel und Fehlern in der Höhe von 1% des Bestellwertes, für jeden Tag der Verspätung, gerechnet nach Ablauf der gesetzten für die Beseitigung der Mängel Frist, gemäss § 6 pkt 6.3.
7.2 Firma Ecol Sp.z o.o. ist berechtigt eigene Forderungen wegen fälligen Vertragsstrafen mit den ergebenden aus der Bestellung Forderungen des Lieferanten abzurechnen. Im Falle der Verspätung des Lieferanten bei der Ausführung des Bestellgegenstandes oder Nichterfüllung seiner festgestellten in § 5 OWZTiU Verpflichtungen, Firma Ecol Sp. z o.o. kann – ohne Verzicht auf die Berechnung der Vertragsstrafen und der Entschädigung – eine oder mehrere Berechtigung in Anspruch nehmen:
7.2.1 Verwirklichen den Kauf bei einem anderen Unternehmer, auf Kosten und Risiko des Lieferanten, gemäss den festgestellten im Pkt 7.5 Regeln;
7.2.2 Abtretung von der Bestellung aus den liegenden beim Lieferant Gründen, ohne eine neue Fristsetzung, mittels einer schriftlichen Mitteilung an den Lieferant. Ecol Sp. z o.o. ist für die Abtretung vom Vertrag innerhalb von 14 Tagen, nach der festgestellten in der Bestellung Frist, berechtigt.
7.3 Im Falle, die Vertragsstrafe deckt die getragene Schäden nicht, Firma Ecol Sp. z o.o. kann die Entschädigung auf der allgemein geltenden Regeln verlangen.
7.4 Wenn der Lieferant verletzt die geltende Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften, Brandschutzbestimmungen und Umweltschutzvorschriften, oder internen Vorschriften an jedem Standort der Lieferung /Erbringung der Leistung Firma Ecol Sp. z o.o. kann den Lieferant mit den ergebenden aus dieser Verletzung Kosten belasten, insbesondere der Lieferant kann mit einer an dem Standort der Abwicklung der Lieferung /Leistung geltenden gemäss einer Tarifordnung Strafe belastet werden. Der Lieferant wird zur Bezahlung der in der Tarifordnung spezifizierten Strafe verpflichtet oder zur Erstattung von getragenen von Ecol Sp. z o.o. Kosten innerhalb von 14 Tagen nach Erstellung durch Ecol Sp. z o.o. entsprechender
Lastschriftanzeige.
7.5. Wenn der Lieferant bei der Ausführung des Bestellgegenstandes in die Verspätung gerät, ist die Firma Ecol Sp. z o.o. berechtigt, ohne zusätzliche Anforderung auf Kosten i Risiko des Lieferanten den Ersatzkauf zu besorgen, laut die Bestimmungen im Artikel 479 des Bürgerliches Gesetzbuches. Über dieser Beauftragung und Ausführung des Kaufes Firma Ecol sp. z o.o. wird den Lieferant informieren und in der Teil der Bestellung, die als Ersatzkauf realisiert wurde die Bestellung wird als bereits abgewickelter Teil betrachtet
und wird nicht weiter durch die Parteien behandeln. Nach der Erstellung des Ersatzkaufes Firma Ecol Sp. z o.o. wird den Lieferant mit den Kosten des Ersatzkaufes belasten, insbesondere mit der Zeitspanne an dem Preis
§8 Vertraulichkeit.
8.1 Wird zwischen den Parteien eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung (Non-Disclosure Agreement, NDA) geschlossen, so gelten die Bestimmungen dieses Absatzes nur insoweit, als sie nicht durch die NDA abgedeckt sind.
8.2 Definition des Begriffs „vertrauliche Informationen“.
8.2.1 Zu den vertraulichen Informationen gehören alle organisatorischen, kommerziellen, technischen Informationen, einschließlich personenbezogener Daten über Ecol Sp. z o.o., die nicht öffentlich zugänglich gemacht wurden.
8.2.2 Zu den vertraulichen Informationen gehören auch Daten, die sich aus dem Inhalt der Bestellung ergeben, sowie andere zur Verfügung gestellte Dokumente und Informationen, die im Laufe der Zusammenarbeit offenbart werden und die aufgrund ihres Charakters als vertraulich behandelt werden müssen.
8.3 Der Lieferant erklärt, dass er vertrauliche Informationen ihrer Art entsprechend schützen und nicht für andere als die in der Bestellung genannten Zwecke verwenden wird.
8.4 Wenn vertrauliche Informationen den Mitarbeitern oder Partnern des Lieferanten zugänglich gemacht werden, muss der Lieferant:
8.4.1 Sie darüber informieren, dass es sich bei den zur Verfügung gestellten Daten um vertrauliche Informationen handelt, die dem Schutz unterliegen.
8.4.2 den Zweck der Nutzung der vertraulichen Informationen angeben, der nicht über die Ausführung der Bestellung hinausgehen darf.
8.4.3 Holen Sie von diesen Personen eine schriftliche Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit und zum Schutz der vertraulichen Informationen ein.
8.4.4 Sie über die rechtlichen Folgen einer unrechtmäßigen Offenlegung oder Verwendung von vertraulichen Informationen zu informieren.
8.5 Die Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt sowohl während als auch nach der Laufzeit des Vertrages in Kraft, es sei denn, dass sie mit der schriftlichen Zustimmung von Ecol Sp. z o.o. aufgehoben wird.
8.6 Auf Verlangen von Ecol Sp. z o.o. während oder nach der Beendigung des Vertrages wird der Lieferant:
8.6.1 Die Nutzung der angegebenen vertraulichen Informationen unverzüglich einzustellen.
8.6.2 Rückgabe oder endgültige Löschung dieser Informationen nach Wahl von Ecol Sp. z o.o., was durch ein entsprechendes Protokoll bestätigt werden muss.
8.7 Im Falle der Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtung durch den Lieferanten oder durch Personen, denen er vertrauliche Informationen zur Verfügung gestellt hat, behält sich Ecol Sp. z o.o. das Recht vor, eine Entschädigung im vollen Umfang des entstandenen Schadens zu fordern.
§9 Zusätzliche Bestimmungen.
9.1 Die sich aus der Bestellung ergebenden Rechte und Pflichten können ohne vorherige Zustimmung von Ecol Sp. z o.o. nicht auf einen Dritten übertragen werden.
9.2 Für alle Angebote, Bestellungen, Verträge und diese AGB gilt das polnische Recht. Alle Streitigkeiten zwischen der Firma Ecol Sp. z o.o. und dem Lieferanten, die sich aus der Erfüllung der Bestellung ergeben, werden durch das für den Sitz der Firma Ecol Sp. z o.o. zuständige Gericht entschieden.
9.3 Der Lieferant verpflichtet sich, seine Tätigkeit in Übereinstimmung mit den ethischen Normen und der beruflichen Integrität zu führen, die Vorschriften und Regeln sowie die Organisations- und Sicherheitsregeln am Ort der Lieferung der Ware/Dienstleistung in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften über Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und über die Menschenrechte, das Arbeitsrecht, den Schutz des Wettbewerbs und die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs und des Kartells einzuhalten.
9.4 Der Lieferant erklärt, dass er die geltenden Umwelt- und Arbeitsschutzvorschriften kennt und dass er mit der Politik des integrierten Qualitäts-, Informationssicherheits-, Umwelt- und Arbeitsschutzmanagementsystems bei Ecol Sp. z o.o. vertraut ist und sich verpflichtet, diese einzuhalten.
9.5 Der Lieferant verpflichtet sich, die Firma Ecol Sp. z o.o. unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach seiner Entdeckung, über jeden Vorfall der Informationssicherheit zu informieren, der die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit oder Authentizität der Daten, die mit der Ausführung der Bestellung verbunden sind, beeinträchtigen kann.
9.6 Der Lieferant ist verpflichtet, unter Wahrung der diesbezüglichen Haftung dafür zu sorgen, dass die Personen, die Transportmittel und andere Geräte bedienen, ordnungsgemäß befugt sind, gemäß den am Ort der Waren-/Dienstleistungslieferung geltenden Vorschriften im Bereich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes geschult sind, über die Gefahren am Arbeitsplatz und die mit der ausgeführten Arbeit verbundenen Berufsrisiken informiert sind und, falls erforderlich, über aktuelle medizinische Untersuchungen, einschließlich psychophysischer Untersuchungen, verfügen. Der Lieferant ist verpflichtet, die entsprechenden Unterlagen jedes Mal für die Kontrolle durch Ecol Sp. z o.o. oder eine von ihr benannte Person zur Verfügung zu stellen.
9.7 Der Lieferant ist verpflichtet, auf Verlangen der Firma Ecol Sp. z o.o. die Personen, die Transportmittel und andere Anlagen bedienen, mit Schutzhelmen, Warnwesten, Arbeitsschuhen und erforderlichen individuellen Schutzmitteln, die der festgestellten Gefahr entsprechen, auszustatten und zu verpflichten, diese am Ort der Warenlieferung/Leistungserbringung bedingungslos zu benutzen.
9.8 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Ecol Sp. z o.o. über Unfälle, Unfälle, ix und andere Vorfälle zu informieren, die dem Geschädigten Schaden zufügen können, die bei der Erbringung der Dienstleistungen entstehen.
9.9 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen aktuellen Haftpflichtversicherungsvertrag zu haben. Der Leistungserbringer ist verpflichtet, die im vorigen Satz genannte Versicherungspolice jedes Mal auf Verlangen von Ecol Sp. z o.o. und zu dem von Ecol Sp. z o.o. angegebenen Zeitpunkt zur Einsicht vorzulegen.
9.10 Der Lieferant haftet gegenüber der Firma Ecol Sp. z o.o. sowie gegenüber Dritten für alle Sach-, Gesundheits- und Lebensschäden, die durch den Lieferanten, seine Mitarbeiter oder durch Dritte, die in seinem Namen im Zusammenhang mit der Ausführung der Bestellung handeln, verursacht werden.
9.11 Der Lieferant ist verpflichtet, den Ort der Lieferung der Ware/Dienstleistung während der Ausführung der Lieferung der Ware/Dienstleistung in einem Zustand zu halten, der den ordnungsgemäßen Betrieb des Unternehmens der Person, für die der Lieferant die Ware/Dienstleistung liefert, nicht behindert, sowie keine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und den Brand- und Umweltschutz darstellt. Während des Aufenthalts auf dem Gelände von Ecol Sp. z o.o. ist der Lieferant verpflichtet, die Anweisungen der von Ecol Sp. z o.o. bestimmten Personen im Bereich der Arbeitsorganisation und Sicherheit zu befolgen.
9.12 Der Lieferant ist verpflichtet, das Material und die Ausrüstung, die für die Lieferung der Ware/Leistung notwendig sind, an einem von der Firma Ecol Sp. z o.o. oder einer von ihr benannten Person bestimmten Ort zu lagern. Der Lieferant ist verpflichtet, nach der Beendigung der Arbeiten den Raum für die Lieferung der Ware/Dienstleistung aufzuräumen und seine Ausrüstung und Materialien zu sichern.
9.13 Ecol Sp. z o.o. erklärt, dass sie den Status eines Großunternehmers im Sinne des Gesetzes vom 8. März 2013 über die Zahlungsbedingungen im Handelsverkehr in der Fassung des Gesetzes vom 19. Juli 2019 hat. über die Änderung einiger Gesetze zum Abbau von Zahlungsstaus.
9.14 Alle Änderungen und Ergänzungen der Bestellung, der Bestätigungen und der AGB bedürfen der Schriftform und sind nichtig.
9.15 Der Lieferant ist verpflichtet, die Personen, deren persönliche Daten Ecol Sp. z o.o. im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren/Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden, über die Zwecke und Grundsätze der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten durch Ecol Sp. z o.o. zu informieren. wie in der Informationsklausel in §10 angegeben.
9.16 Nach der Beendigung der Bestellung verpflichtet sich der Verarbeiter, je nach dem Wunsch des Verwalters, die anvertrauten Daten an den Verwalter zurückzugeben oder zu löschen und die Daten zu entfernen.
§10 Informationsklausel.
10.1 Ecol Sp. z o.o. mit Sitz in Rybnik, Podmiejska Str. 71A, informiert, dass sie der Inhaber der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist.
10.2 Für Kontakt mit dem Datenschutzbeauftragten von Ecol Sp. o.o. Die folgende E-Mail-Adresse wird verwendet: ecol@ecol.eu.
10.3 Ihre personenbezogenen Daten werden zu den folgenden Zwecken verarbeitet:
10.3.1 Maßnahmen ergreifen, um den Vertrag, an demder Lieferant Vertragspartnerist, abzuschließen und auszuführen,
10.3.2 Zustellung, Untersuchung undVerteidigung bei gegenseitigen Ansprüchen.
10.4 Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch Ecol Sp. z o.o. zu dem in Absatz 3 genannten Zweck ist:
10.4.1 Ergreifen von Maßnahmen zum Abschluss und zur Erfüllung des Vertrags(gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der DSGVO), an dem der Lieferant beteiligt ist;
10.4.2 Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen (gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c des DSGVO) im Zusammenhang mit der Zahlung von Steuern, einschließlich der Führung und Führung von Steuerunterlagen und Dokumenten im Zusammenhang mit der Führung von Steuerbüchern und der Buchführung. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung sind die gesetzlichen Verpflichtungen aus Steuervorschriften (Steuerverordnung, Mehrwertsteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz) und dem Rechnungslegungsgesetz (Rechnungslegungsgesetz).
10.4.3 rechtlich begründetes Interesse von Ecol Sp. z o.o. (gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f des DSGVO) – bei gegenseitigen Ansprüchen zu behandeln,zu untersuchen und zu verteidigen;
10.5 Ihre personenbezogenen Daten dürfen von Ecol Sp. z o.o. an die mit ihr zusammenarbeitenden Subjekte (Auftragnehmer, Subjekte, die IT-Dienstleistungen, Postdienstleistungen erbringen)
nur in dem Umfang weitergegeben werden, der für die ordnungsgemäße Erfüllung der
abgeschlossenen Verträge erforderlich ist, sowie in dem Fall, in dem sich eine solche
Verpflichtung aus allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften ergibt, die Ecol Sp. z o.o. obliegen.
10.6 Ihre personenbezogenen Daten werden während der Vertragsdauer und nach der
Vertragsdauer bis zum Erlöschen der sich aus dem Vertrag ergebenden gegenseitigen Ansprüche
sowie für den Zeitraum, der sich aus den allgemein geltenden Rechtsvorschriften ergibt,
verarbeitet.
10.7 Die Angabe personenbezogener Daten war und ist freiwillig, jedoch für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags erforderlich.
10.8 Sie haben das Recht auf Zugang zum Inhalt Ihrer Daten, das Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und das Recht auf Übertragung Ihrer Daten, sowie das Recht auf Widerspruch, wenn Ecol Sp z o.o. personenbezogene Daten auf der Grundlage ihrer
rechtlich begründeten.
10.9 Sie haben das Recht, eine Beschwerde beim Präsidenten des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten einzureichen.
10.10 Ihre personenbezogenen Daten werden nicht außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
oder an eine internationale Organisation übermittelt.
10.11 Ihre personenbezogenen Daten werden nicht als Grundlage für automatisierte Entscheidungen, einschließlich Profiling, verwendet.
Diese Bedingungen treten in Kraft am 02.01.2025