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Allgemeine Einkaufsbedingungen der Waren und Leistungen

Ausgabe Nr. 5

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Waren und Leistungen von
Ecol Sp. z o.o

§1 Allgemeine Bestimmungen.

Die vorliegende Einkaufsbedingungen der Waren und Leistungen gelten als integrierter Teil für alle von Ecol Sp. z o.o. abgeschlossene Aufträge, essei denn, diese Bedingungen wurden eindeutig von beide Seiten der Aufträgenausgeschlossen.

1. Die verwendete weiter in den vorliegenden Einkaufsbedingungen (OWZTiU) Bestimmungen bedeuten:
1.1 Waren – bedeuten alle Gegenstände, Rechte oder andere Güter werdende Gegenstand der Bestellung von Ecol Sp.z o.o. oder Gegenstand desschriftlich abgeschlossenen Vertrages.
1.2 Dienstleistungen – bedeuten aller Art Leistungen, die nicht als Waren gelten, erbrachte zugunsten Ecol Sp. o.o. durch den Lieferanten.
1.3 Lieferant – bedeutet natürliche Person, juristische Person oder Gesellschaft ohne Rechtsfähigkeit, und jeder andere Unternehmer, mit welchem Firma Ecol Sp. z o.o. den Liefer- oder Verkaufsvertrag der Waren abgeschlossen hat, und auch den Vertrag für die Erbringung von Leistungen zugunsten Ecol Sp. z o.o., als auch anderen Vertrag ähnlicher Art;
1.4 Vertrag – bedeutet einen Liefervertrag, Verkaufsvertrag, und auch den Vertrag für die Leistungen zugunsten Ecol Sp. z o.o., als auch einen anderen Vertrag ähnlicher Art.
1.5 Bestellung – Bestätigung des Abschließens des Vertrages aufgegebene dem Lieferant durch Ecol Sp. z o.o., gemäss dem Muster, die als Anlage Nr 1 zu den vorhandenen Einkaufsbedingungen (OWZTiU) gilt.
1.6 Kaufpreis- der Wert ausgeübter im Geld, den Firma Ecol Sp. z o.o. dem Lieferant gemäss der Bestellung und Bestimmungen der vorliegenden Einkaufsbedingungen verpflichtet für die Waren und Leistungen (OWZTiU) zu zahlen ist; im Preis sind keine Steuer beinhalten, wenn aufgrund von anwendbaren Gesetzvorschriften
Verkauf/Lieferung von Waren/Leistungen unterliegt der Belastung mit Mehrwehrsteuer.

§2 Anwendung.

2.1 Die vorliegende Einkaufsbedingungen (OWZTiU) finden ihre Anwendung für alle Liefer- oder Verkaufsverträge der Waren, als auch für die Aufträge über Erbringung von Leistungen zugunsten der Firma Ecol Sp. z o.o. und gelten als integrierter Teil für jede abgelegte dem Lieferant von Ecol Sp. z o.o. Bestellung, sofern keinen eigenständigen schriftlichen Vertrag abgeschlossen wurde.
2.2 Die OWZTiU werden verwendet bei den schriftlich abgeschlossenen Verträgen, in dem nicht in den Verträgen geregeltem Bereich, es sei denn, die schriftlich festgestellte Vertragsbestimmungen eindeutig sämtliche oder nur einige Bestimmungen von OWZTiU ausschliessen.
2.3 Art von Waren, die sind zu liefern, ihre Menge, Preis und verlangte Spezifikationen, sowie Art von Leistungen, die zugunsten von Ecol Sp. z o.o. geleistet sein sollen, und ihre Preise sowie verlangte Spezifikationen sind in der Bestellung und/oder in jeglicher anderen Dokumentation in Papierform, die Firma Ecol Sp. z o.o. dem Lieferant zugänglich machen wird, festgelegt. Bestellung und andere Dokumenten sollen die in den Verhandlungen zwischen beiden Seiten vereinbarten zwecks Abschließens des Vertrages und der Erstellung der Bestellung Bestimmungen, berücksichtigen.

§3 Bestellung.

3.1 Bestellungen von der Firma Ecol Sp. z o.o. sind in der schriftlichen Form zu erstellen, aufgrund des Angebotes und Informationen veröffentlichten durch den Lieferant vor der Erstellung der Bestellung. Die Bestellung
berücksichtigt Bedürfnisse der Firma Ecol Sp. z o.o. im Bereich von Waren und Leistungen und soll die Vereinbarungen mit dem Lieferant enthalten.
3.2 Die Bestellung von der Firma Ecol Sp. z o.o. kann auch in der elektronischer Form erstellt werden, insbesondere mittels elektronischer Post oder per Fax. Zugleich die erstellte in elektronischer Form Bestellung soll durch die Übersendung an den Lieferant in der Papierform bestätigt werden.
3.3 Die Annahme zur Abwicklung jeder Bestellung soll schriftlich durch den Lieferant innerhalb von drei Tagen vom Erhalt bestätigt werden. Als schriftliche Bestätigung wird anerkannt übersandt durch den Lieferant an die Firma Ecol Sp. z o.o. ein Dokument in Papierform, Fax oder E-Mail. Die unterschriebene Bestellung bedeutet die Annahme der vorliegenden OWZTiU und Annahme der Bestellung zur Abwicklung. Keine schriftliche Bestätigung seitens Lieferant in der vorgeschrieben Zeitspanne, wird von der Firma Ecol Sp. z o.o. als Annahme vom Lieferant der Bestellung für Abwicklung gemäss den Bedingungen und Terminen
festgestellten in der Bestellung und übereinstimmend mit den Einkaufsbedingungen (OWZTiU).
3.4 Die Bestellung kann durch den Lieferant ausschliesslich uneingeschränkt akzeptiert und bestätigt werden. Alle Bedingungen oder Entscheidungen bestimmte durch den Lieferant in der Bestätigung der Bestellung, die ändern, ergänzen oder auf anderer Art und Weise unterscheiden sich von den Bedingungen bestimmten in der Bestellung und vorliegenden Einkaufsbedingungen (OWZTiU)sind nichtzulässig, und werden betrachtet als nicht reserviert, und der Vertrag wird betrachtet als abgeschlossener auf den festgelegten in der Bestellung von Ecol Sp. z o.o. Bedingungen.
3.5 Ecol Sp. z o.o. vorbehaltet für sich das Recht, die Bedingungen der Bestellung während der Abwicklung zu ändern. Der Lieferant wird die besten Anstrengungen zwecks Wiedergutmachung solcher Anforderung vornehmen, jedoch er ist verpflichtet über die Probleme oder Hindernisse bei der Abwicklung geänderter Bestellung unverzüglich die Firma Ecol Sp. z o.o. in Kenntnis setzen. Die beide Seiten gemeinsam vereinbaren alle Änderungen des Kaufpreises, sofern diese gelten als Ergebnis solcher Änderung der Bestellung.
3.6 Änderungen der Bestellung durch den Lieferant während ihrer Abwicklung verlangen vorheriger schriftlichen Zustimmung der Firma Ecol Sp. z o.o. Diese Zustimmung von Ecol sp. z o.o. kann dem Lieferant elektronisch übermittelt werden.
3.7 Basierend auf dem Vertrag der Lieferant wird neue Waren liefern. Für neue Waren werden nur nicht verwendete Waren betrachtet, die nichtfrüher als 24 Monaten vor dem Lieferdatum erzeugt worden sind.

§4 Kaufpreis und Zahlungsbedingungen.

4.1 Sofern nicht anders vereinbart, der Kaufpreis benannt in der Bestellung beinhaltet die Verpackungskosten, sämtliche Steuern (außer Mehrwertsteuer, soweit zutreffend), Zusatzkosten, Zollgebühre, Frachtkosten (gemäss vereinbarte Lieferbedingungen) und andere sämtliche Gebühren, die gelten für die Waren- / Leistungslieferung. Der Kaufpreis deckt auch Kosten von sämtlichen zusätzlichen Leistungen verbundenen mit der Warenlieferung und erbrachten durch den Lieferant Leistungen auf der Basis der Bestellung, insbesondere Transportkosten, Installierung, Montage, Inbetriebnahme, technischer Unterstützung und Schulung.
4.2 Zahlungsbedingungen, darunter auch Zahlungsziele sind in der Bestellung enthalten.
4.3 Zahlungstermin wird vom Datum des Empfanges vom Ecol Sp. z o.o. der gerecht ausgestellten Rechnung, und im Falle falsch ausgestellten Rechnungen, den Termin wird vom Datum des Empfanges vom Ecol Sp. z o.o. der korrigierten Rechnungen mit dem zugerechneten Mehrwehrsteuer und wird entsprechend um die Zeit dieser Verlängerung verschoben.
4.4 Der Lieferant wird seine Rechnung auf der Basis des Dokuments wie im § 5 pkt 5.5 unten dargestellt ist, erstellen.
4.5 Voraussetzung für die Genehmigung der Rechnung als korrekt und die Bereitstellung zur Zahlung ist die Angabe des PKWiU-Codes (polnische Klassifikation von Waren und Dienstleistungen) oder des KN-Codes (Kombinierte Nomenklatur) der Waren oder Dienstleistungen, die Gegenstand der Bestellung sind.

§5 Lieferung und Liefertermin.

§5 Lieferung und Liefertermin.
5.1 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, der Liefertermin von Waren/Leistungen ist in der Bestellung festgestellt. Soweit zu keiner Änderung der Bestellung gemäss § 3 wie oben gelangt, der festgelegte in der Bestellung Liefertermin von Waren/Leistungen ist als endgültigen zu betrachten und der Lieferant ist ausschliesslich verantwortlich für die Verspätung bei der Abwicklung der Bestellung. Die Verantwortlichkeit des Lieferanten umfasst sämtliche getragene vom Ecol Sp. z o.o. Verluste, als auch alle entgangene vom Ecol Sp. z o.o. Gewinne, die mit der Verspätung, wie es im vorangehendem Satz festgestellt wird.
5.2 Die Verantwortlichkeit des Lieferanten für die Schäden, die im vorangehendem Satz die Rede ist keinesfalls
befreit den Lieferant von der Pflicht der Lieferung von Waren /Leistungen. Der Lieferant hat unverzüglich die Firma Ecol Sp. z o.o. über jeglichen Umständen, die den Einfluss auf die Verspätung von Waren/Leistungen haben, zu informieren.
5.3 Gleichzeitig mit der Lieferung von Waren/Leistungen, der Lieferantsoll auch sämtliche, erforderliche für die Waren und Leistungen, technischeDokumentation und Atteste beistellen, laut die geltende gesetzliche Vorschriften und/oder andere festgelegte in der Bestellung Dokumente. Nichterfüllung der Verpflichtung, über
welche im vorangehendem Satz gesprochen wird, ist gleichbedeutend mit der Verspätung in der Ausführung der Verpflichtungen durch den Lieferant, was zur Folge hat die Möglichkeit der Abtretung vom Auftrag für die Lieferung/Leistung, zu welcher Verpflichtung in diesem Punkt verstosst wurde, ohne einen zusätzlichen Termin festzusetzen. Im beschriebenen in den vorangehenden Sätzen Falle Firma Ecol Sp. z o.o. ist berechtigt innerhalb von 14 Tage, gerechnet vom Zeitpunkt der Nichterfüllung der Verpflichtungen in diesem Punkt, vom Auftrag abzutreten.
5.4 Die bestellten Waren werden zu Ecol Sp.z o.o. oder zu anderem, festgelegten in der Bestellung bzw. schriftlich vereinbarten zwischen Ecol Sp. z o.o. und dem Lieferant Ort, geliefert. Die Entladung der Waren ist ausschliesslich erst nach vorheriger Erstellung einer Zustimmung seitens angezeigten durch die Firma Ecol Sp. z o.o. Personen und auf der angezeigten von diesen Personen Stelle.
5.5 Die Prüfung der Erfüllung von Leistungen und Abnahme von Waren wird durch den Mittarbeiter von Firma Ecol Sp. z o.o. bzw. von benannten von dieser Firma einen Beauftragte geleistet. Als Dokument, das bestätigt die Erfüllung der Lieferung oder Leistung kann insbesondere Lieferschein, Ausgabedokument z.B. WZ, Frachtbrief, Abnahmeprotokoll sein.
5.6 Mittarbeiter des Lieferanten, der die Lieferung von Waren/Erbringung von Leistungen ausführt ist ein Vertreter des Lieferanten, der zur Absichtserklärung und Empfangen von Erklärung verbunden mit der Ausführung des Vertrages in Name des Lieferanten bevollmächtigt ist.
5.7 Im Falle, wenn die Lieferung von Waren/Erbringung von Leistungen soll etappenweise erfolgen, die Termine und jeweilige Stellen bei der Abwicklung von den bestimmten Teilen von Lieferung der Waren / Erbringung von Leistungen und Warenmenge werden schriftlich bestimmt in der Bestellung oder vereinbart mit der Firma Ecol Sp. z o.o. Es ist ach zulässig, die Vereinbarung mittels elektronischer Post durchzuführen.
5.8 Falls, wenn die gelieferte Waren/erbrachte Leistungen sind mit den Mängel, Fehlern behaftet oder die festgestellte gemäss § 2 pkt 2.3 Anforderungen sind nicht erfüllt, dann Firma Ecol Sp. z o.o. nach eigener Entscheidung ist zur Ablehnung der sämtlicher Lieferung oder eines Teils der Lieferung und zur Bestimmung
dem Lieferant eine zusätzliche Frist dem Lieferant für die Lieferung der Waren /Erbringung von Leistungen ohne Mängel und entsprechenden den Anforderungen bestimmten gemäss § 2 pkt 2.3. Abnahmekosten von mängelhaften Waren /Leistung und erneuter Lieferung der Waren/Erbringung von Leistungen trägt der Lieferant.
5.9 Soweit nicht anders vereinbart, die Vorteile und ein Risiko des zufälligen Verlustes oder Beschädigung der Waren/Erbringung von Leistungen gehen auf die Firma Ecol Sp. z o.o. über im Moment der Bestätigung der Ausgabe der Waren/Erbringung von Leistungen mittels eines Dokumentes, gemäss den festgelegten in der Bestellung Bedingungen.
5.10 Aufgrund des Vertrages, der Lieferant ist verpflichtet dem Abnehmer die Waren ausgeben und übertragen das Eigentum auf den Abnehmer oder Leistungen ausführen, und der Abnehmer ist verpflichtet die Waren abzunehmen und dem Lieferant den Kaufpreis zu zahlen oder erstatten den Wert von Leistungen.

§6 Gewährleistung.

6.1 Abwicklung der Bestellung hat zur Folge die Erteilung durch den Lieferant einer Garantie und Bürgschaft für die gelieferte Waren/erbrachte Leistungen für den festgestellten in der Bestellung Zeitraum.
6.2 Garantiezeitraum beginnt und dauert bis zu den festgestellten in der Bestellung Fristen, und im Falle keiner Anweisung dieser Art, seit dem Zeitpunkt bestimmt gemäss § 5 pkt 5.9. Wenn in der Bestellung die Garantiezeit ist nicht bestimmt, dann diese Frist beträgt 2 Jahren für die gelieferte Waren, jedoch nicht kürzer als die erteilte durch den Hersteller Garantizeit und 2 Jahren für die erbrachte Leistungen.
6.3 Ecol Sp. z o.o. wird den Lieferant über die festgestellten Mängel und Fehlern von gelieferten Waren/erbrachten Leistungen ins Kenntnissetzen. Die festgestellten bei der Abnahme und in der Garantiezeit Mängel der Lieferant wird in dem Zeitraum von max. 7 Tagen, es sei denn, der Lieferant einen anderen Termin
für die Beseitigung von Mängel und Fehlern mit der Firma Ecol Sp. z o.o vereinbart.
6.4 Ecol Sp. z o.o vorbehält sich das Recht, auf die Kosten des Lieferanten alle fehlerhafte Waren/Leistungen zurück zu liefern bzw. verlangen ihren Austausch bzw. ihrer Reparatur. Der Lieferant vornimmt auf seine Kosten und mit der erforderlichen Sorgfältigkeit alle notwendige Maßnahmen zwecks der Sicherung des Austausches oder Reparatur der fehlerhaften Waren.
6.5 Im Falle Nichtbeseitigung durch den Lieferant in der gesetzten Frist der angemeldeten Mängel oder Fehlern, Firma Ecol Sp. z o.o. kann die Mängel und Fehlern auf die Kosten und Risiko des Lieferanten beseitigen. Das Obengenannte berührt nicht die Berechtigung der Firma Ecol Sp. z o.o. zur Vertragsstrafen, ergänzender Entschädigung und Zahlungseinstellung von Rechnungen des Lieferanten, sowie befreit nicht den Lieferant von der Verantwortung von der Garantieverpflichtungen.
6.6 Der Lieferantstellt der Firma Ecol Sp. z o.o. spätestenszum Liefertag der Waren/Erbringung der Leistung, die Garantie in einer Papierform bei.
6.7 Unabhängig von der Berechtigung zur Garantiehaftung der Lieferant trägt gegenüber des Bestellers volle Verantwortlichkeit wegen Gewährleistungshaftung gemäs den Vorschriften von Bürgerliches Gesetzbuch.
6.8 Der Transport oder Übersendung der Waren, was mit der Abwicklung durch Ecol Sp. z.o.o ihrer Garantieberechtigung verbunden ist, werden durch den Lieferant und auf seine Kosten durchgeführt.

§7 Vertragsstrafen.

7.1 Es wird eine Verantwortlichkeit für die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung der Bestellung in der Form der Vertragsstrafen in den folgenden Fällen und Höhen wie unten festgestellt: Der Lieferant wird der Firma Ecol Sp. z o.o. folgende Vertragsstrafen zahlen:
7.1.1 Für die Abtretung von der Abwicklung der angenommenen Bestellung, sowohl im Ganze als auch des Teil der Bestellung, und nicht durchgeführten aus den abhängigen vom Lieferant oder nicht durchgeführten aus den unabhängigen vom Ecol Sp.z o.o.Gründen – in der Höhe von 20% des Bruttowertes dersämtlichen Bestellung;
7.1.2 Für die Verspätung bei der Lieferung von Waren/Erbringung von Leistungen in der Höhe von 1% des Bestellwertes, für jeden Tag der Verspätung, es gilt auch für Zwischenfristen (im Falle der Abwicklung von
Bestellung in Teilen);
7.1.3 Für die Verspätung bei der Beseitigung der festgestellten bei der Abnahme oder in der Garantiezeit und Bürgschaft Mängel und Fehlern in der Höhe von 1% des Bestellwertes, für jeden Tag der Verspätung, gerechnet nach Ablauf der gesetzten für die Beseitigung der Mängel Frist, gemäss § 6 pkt 6.3.
7.2 Firma Ecol Sp.z o.o. ist berechtigt eigene Forderungen wegen fälligen Vertragsstrafen mit den ergebenden aus der Bestellung Forderungen des Lieferanten abzurechnen. Im Falle der Verspätung des Lieferanten bei der Ausführung des Bestellgegenstandes oder Nichterfüllung seiner festgestellten in § 5 OWZTiU Verpflichtungen, Firma Ecol Sp. z o.o. kann – ohne Verzicht auf die Berechnung der Vertragsstrafen und der Entschädigung – eine oder mehrere Berechtigung in Anspruch nehmen:
7.2.1 Verwirklichen den Kauf bei einem anderen Unternehmer, auf Kosten und Risiko des Lieferanten, gemäss den festgestellten im Pkt 7.5 Regeln;
7.2.2 Abtretung von der Bestellung aus den liegenden beim Lieferant Gründen, ohne eine neue Fristsetzung, mittels einer schriftlichen Mitteilung an den Lieferant. Ecol Sp. z o.o. ist für die Abtretung vom Vertrag innerhalb von 14 Tagen, nach der festgestellten in der Bestellung Frist, berechtigt.
7.3 Im Falle, die Vertragsstrafe deckt die getragene Schäden nicht, Firma Ecol Sp. z o.o. kann die Entschädigung auf der allgemein geltenden Regeln verlangen.
7.4 Wenn der Lieferant verletzt die geltende Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften, Brandschutzbestimmungen und Umweltschutzvorschriften, oder internen Vorschriften an jedem Standort der Lieferung /Erbringung der Leistung Firma Ecol Sp. z o.o. kann den Lieferant mit den ergebenden aus dieser Verletzung Kosten belasten, insbesondere der Lieferant kann mit einer an dem Standort der Abwicklung der Lieferung /Leistung geltenden gemäss einer Tarifordnung Strafe belastet werden. Der Lieferant wird zur Bezahlung der in der Tarifordnung spezifizierten Strafe verpflichtet oder zur Erstattung von getragenen von Ecol Sp. z o.o. Kosten innerhalb von 14 Tagen nach Erstellung durch Ecol Sp. z o.o. entsprechender
Lastschriftanzeige.
7.5. Wenn der Lieferant bei der Ausführung des Bestellgegenstandes in die Verspätung gerät, ist die Firma Ecol Sp. z o.o. berechtigt, ohne zusätzliche Anforderung auf Kosten i Risiko des Lieferanten den Ersatzkauf zu besorgen, laut die Bestimmungen im Artikel 479 des Bürgerliches Gesetzbuches. Über dieser Beauftragung und Ausführung des Kaufes Firma Ecol sp. z o.o. wird den Lieferant informieren und in der Teil der Bestellung, die als Ersatzkauf realisiert wurde die Bestellung wird als bereits abgewickelter Teil betrachtet
und wird nicht weiter durch die Parteien behandeln. Nach der Erstellung des Ersatzkaufes Firma Ecol Sp. z o.o. wird den Lieferant mit den Kosten des Ersatzkaufes belasten, insbesondere mit der Zeitspanne an dem Preis

§8 Vertraulichkeit.

8.1 Sämtliche Informationen, die vom Lieferantzwecks der Ausführung der Bestellung erworben sind, darunter auch die resultierende aus dem Inhalt der Bestellung und anderen übergebenen Unterlagen, insbesondere alle organisatorische, kaufmännische und technische, betreffende der Firma Ecol Sp. z o.o. Informationen, welche nicht veröffentlicht worden sind, werden von den Seiten als vertraulich betrachtet und als solche werden dem Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Diese Verpflichtung betrifft nicht die Umständen, in welchen die Zugänglichkeit zur Informationen bedingungslos resultiert aus geltenden Rechtsvorschriften.
8.2 Insbesondere verpflichtet sich der Lieferant die Informationen betreffende des Geschäftsvolumens, der verwendeten Preisen, Nachlässen, Spediteur Abkommen, technischen Daten vertraulich zu betrachten, unter Androhung einer Abtrettung durch die Firma Ecol Sp. z o.o. von der Bestellung aus den abhängigen vom Lieferant Gründen.
8.3 Der Lieferant erklärt, dass er die vertraulich erworbene Informationen nicht zu anderen Zweck als nur zur Ausführung der Bestellung verwendet wird und er gewährleistet für den Schutz der Informationen, ordnungsgemäß zu ihrer Charakter. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung bleibt auch in Kraft nach der Ausführung der Bestellung und kann erst nach der schriftlichen Behebung, unter Androhung einer Abtrettung durch die Firma Ecol Sp. z o.o.
8.4 Firma Ecol Sp. z o.o. verpflichtet sich die übergebene vom Lieferant Informationen, die von ihm als vertraulich bezeichnet sind, als solche zu betrachten.

§9 Zusätzliche Bestimmungen.

§9 Zusätzliche Bestimmungen.
9.1 Die aus der Bestellung herausgehende Rechte und Pflichten dürfen nicht auf den Dritten übergeben werden, ohne vorherige Zustimmung der Firma Ecol Sp. z o.o.
9.2 Jegliche Angebote, Bestellungen, Verträge und vorliegende Allgemeine Einkaufsbedingen (OWZTiU) unterliegen dem polnischen Recht. Alle hervorgehende aus der Ausführung der Bestellung Streitigkeiten zwischen Ecol Sp. z o.o. und dem Lieferant werden durch das zuständige für den Sitz der Firma Ecol Sp. z o.o. Gericht beigelegt.
9.3 Der Lieferant verpflichtet sich zur Geschäftsführung unter Einhaltung von ethischen Normen und beruflicher Integrität, zur Beachtung des Statutes und organisatorischen Prinzipien sowie zur Sicherheit am Standort der Lieferung der Waren/Erbringung der Leistungen gemäss geltenden Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften als auch von Menschen- und Arbeitsrechten, des Wettbewerbsschutz sowie zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs und Verbeugung der monopolistischen Praktiken.
9.4 Der Lieferant erklärt, dass ihm die geltende Vorschriften im Bereich von geltenden Umweltschutzregeln
sowie Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften bekannt sind. Er ist auch bewusst der Politik für Integriertes Managementsystem, sowie Umweltschutz und Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften. Firma Ecol Sp. z o.o. verpflichtet sich zu ihrer Beachtung.
9.5 Der Lieferant ist verpflichtet zu sichern, unter Androhung der Abtrettung aus diesem Grund, dass das zuständige für die Transportmittel und andere Anlagen qualifizierte im Bereich von Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften Personal wird über entsprechende Zulassungen verfügen, gemäss den einschlägigen an dem Standort der Lieferung der Waren/Erbringung der Leistungen Vorschriften und wird in Kenntnis über die Bedrohungen am Arbeitsplatz, auch über das verbundene mit der ausgeführten Arbeit Berufsrisiko setzen. Soweit verlangt, dieses Personal wird auch über aktuelle ärztliche Untersuchung, darunter auch psycho-technische Untersuchung verfügt. Der Lieferant ist verpflichtet, die einschlägige Dokumente auf Verlangen von Ecol Sp. z o.o. bzw. vom Beauftragte vom dieser Firma, jeweils darzustellen.
9.6 Der Lieferant auf Verlangen von Ecol Sp.z o.o. ist verpflichtet das eingesetzte für die Bedienung von Transportmittel oder andere Anlagen Personal mit den Schutzhelme, Schutzwesten, Arbeitsschuhen und erforderlichen, entsprechenden zu den potentiellen, identifizierbaren Bedrohungen an der Stelle der Lieferung der Waren/Erbringung der Leistungen, individuellen Schutzausrüstung auszustatten. Er soll auch dieses Personal zum Tragen von benannten vorher Schutzmittel verpflichten.
9.7 Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Firma Ecol Sp. z o.o. über jegliche Anfällen und anderen Ereignisse entstehende bei der Erbringung der Leistungen, die Gesundheitsschädigungen verursachen können, unverzüglich zu informieren.
9.8 Der Lieferant ist verpflichtet über die aktuellen Haftpflichtversicherungsvertrag zu verfügen. Der Lieferant ist verpflichtet jeweils auf Verlangen von Ecol Sp.z o.o.zu bestimmten von ihm Termin den Haftpflichtversicherungsvertrag, über welchen im vorangehendem Satz gesprochen wurde, darzustellen.
9.9 Der Lieferant, in Bezug auf die Ausführung der Bestellung, trägt jegliche Verantwortlichkeit gegenüber Ecol Sp. z o.o. als auch dem Dritten für alle Schäden an Vermögen, Gesundheit oder Leben, angerichtet durch den Lieferant, seine Mittarbeiter oder den Dritten, der in Name des Lieferanten handelt.
9.10 Der Lieferant ist verpflichtet den Standort der Lieferung der Waren/Erbringung der Leistungen innerhalb der Abwicklung der Lieferung der Waren/Erbringung der Leistungen in einem Zustand zu halten, der das richtige Funktionieren des Unternehmens, an welchen der Lieferant die Lieferung der Waren/Erbringung der Leistungen erbringt, nicht behindern wird. Der Standort darf auch keine Behinderung für die Sicherheit und Gesundheit sowie Brandschutz und Umweltschutz darstellen. Der Lieferant während der Arbeiten beim Ecol Sp. z o.o. ist verpflichtet die Anweisungen der delegierten von Ecol Sp. z o.o. Personen im Bereich von Arbeitsorganisation und Sicherheit zu verwenden.
9.11 Der Lieferant ist verpflichtet die Materialien und Geräte erforderliche für die Lieferung der Waren/Erbringung der Leistungen an der vorgegebenen vom Ecol Sp. z o.o. oder delegierten von Ecol Sp. z o.o. Person,
Platz zu lagern. Der Lieferant nach der Arbeitsausführung ist verpflichtet den Platz der Lieferung der Waren/ Erbringung der Leistungen sauber zu machen sowie seine Geräte und Materialien zu sichern.
9.12 Ecol Sp. z o.o. erklärt, dass wir den Status eines Großunternehmers im Sinne des Gesetzes vom 8. März 2013 über die Zahlungsfristen im Geschäftsverkehr in der Fassung des Gesetzes vom 19. Juli 2019 über die Änderung einiger Rechtsakte zum Abbau von Zahlungsstaus erreicht haben.
9.13 Alle Änderungen und Verbesserungen der Bestellung, Bestätigungen und Allgemeine Einkaufsbedingen (OWZTiU) müssen unter Androhung einer Abtrettung durch die Firma Ecol Sp. z o.o. in einer Papierform erstellt werden.
9.14 Der Lieferant ist verpflichtet, die Personen, deren personenbezogene Daten Ecol Sp. z o.o. im Zusammenhang mit der Lieferung von Waren/Leistungen zur Verfügung gestellt werden, über die Zwecke und Grundsätze der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch Ecol Sp. z o.o. zu informieren wie in der Informationsklausel in §10 angegeben.

§10 Informationsklausel.

10.1 Ecol Sp. z o.o. mit Sitz in Rybnik, Podmiejska Str. 71A, informiert, dass sie der Inhaber der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist.
10.2 Für Kontakt mit dem Datenschutzbeauftragten von Ecol Sp. o.o. Die folgende E-Mail-Adresse wird verwendet: ecol@ecol.eu.
10.3 Ihre personenbezogenen Daten werden zu den folgenden Zwecken verarbeitet:
10.3.1 Maßnahmen ergreifen, um den Vertrag, an demder Lieferant Vertragspartnerist, abzuschließen und auszuführen,
10.3.2 Zustellung, Untersuchung undVerteidigung bei gegenseitigen Ansprüchen.
10.4 Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch Ecol Sp. z o.o. zu dem in Absatz 3 genannten Zweck ist:
10.4.1 Ergreifen von Maßnahmen zum Abschluss und zur Erfüllung des Vertrags(gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der DSGVO), an dem der Lieferant beteiligt ist;
10.4.2 Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen (gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c des DSGVO) im Zusammenhang mit der Zahlung von Steuern, einschließlich der Führung und Führung von Steuerunterlagen und Dokumenten im Zusammenhang mit der Führung von Steuerbüchern und der Buchführung. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung sind die gesetzlichen Verpflichtungen aus Steuervorschriften (Steuerverordnung, Mehrwertsteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz) und dem Rechnungslegungsgesetz (Rechnungslegungsgesetz).
10.4.3 rechtlich begründetes Interesse von Ecol Sp. z o.o. (gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f des DSGVO) – bei gegenseitigen Ansprüchen zu behandeln,zu untersuchen und zu verteidigen;
10.5 Ihre personenbezogenen Daten dürfen von Ecol Sp. z o.o. an die mit ihr zusammenarbeitenden Subjekte (Auftragnehmer, Subjekte, die IT-Dienstleistungen, Postdienstleistungen erbringen)
nur in dem Umfang weitergegeben werden, der für die ordnungsgemäße Erfüllung der
abgeschlossenen Verträge erforderlich ist, sowie in dem Fall, in dem sich eine solche
Verpflichtung aus allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften ergibt, die Ecol Sp. z o.o. obliegen.
10.6 Ihre personenbezogenen Daten werden während der Vertragsdauer und nach der
Vertragsdauer bis zum Erlöschen der sich aus dem Vertrag ergebenden gegenseitigen Ansprüche
sowie für den Zeitraum, der sich aus den allgemein geltenden Rechtsvorschriften ergibt,
verarbeitet.
10.7 Die Angabe personenbezogener Daten war und ist freiwillig, jedoch für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags erforderlich.
Ausgabe Nr. 5
10.8 Sie haben das Recht auf Zugang zum Inhalt Ihrer Daten, das Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und das Recht auf Übertragung Ihrer Daten, sowie das Recht auf Widerspruch, wenn Ecol Sp z o.o. personenbezogene Daten auf der Grundlage ihrer
rechtlich begründeten.
10.9 Sie haben das Recht, eine Beschwerde beim Präsidenten des Amtes für den Schutz
personenbezogener Daten einzureichen.
10.10 Ihre personenbezogenen Daten werden nicht außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
oder an eine internationale Organisation übermittelt.
10.11 Ihre personenbezogenen Daten werden nicht als Grundlage für automatisierte Entscheidungen, einschließlich Profiling, verwendet.

Diese Bedingungen treten in Kraft am 07.11.2022